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   VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21   

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https://dejure.org/2021,5654
VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21 (https://dejure.org/2021,5654)
VG Berlin, Entscheidung vom 17.03.2021 - 6 L 117.21 (https://dejure.org/2021,5654)
VG Berlin, Entscheidung vom 17. März 2021 - 6 L 117.21 (https://dejure.org/2021,5654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 45 AEUV, FreizügG/EU 2004
    Anordnung von Einreisebeschränkungen an der Grenze der Bundesrepublik Deutschland zur Tschechischen Republik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    SARS-CoV-2: Einreisebeschränkungen an tschechischer Grenze rechtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona-Einreisebeschränkungen an der tschechischen Grenze

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    SARS-CoV-2: Einreisebeschränkungen an tschechischer Grenze rechtens

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 15/21

    Corona; Quarantäne; Freizügigkeit; Testpflicht; Virus-Varianten

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21
    Es erscheint jedenfalls möglich, dass sie aufgrund der fehlenden Einreisemöglichkeit ihrer Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Tschechischen Republik in Rechten aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG verletzt sind (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 3. März 2021 - 3 B 15/21 -, juris Rn. 17).

    Solche Empfehlungen der Unionsorgane sind nach Art. 288 Abs. 5 AEUV nicht verbindlich, sie sind aber vom Gericht bei der Auslegung von § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 FreizügG/EU, das zur Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG ergangen ist, zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der Kammer vom 23. September 2020, a.a.O., juris Rn. 28; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. November 2020 - 20 NE 20.2605 -, juris Rn. 33; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. März 2021, a.a.O., Rn. 37).

    Auch an einer bloßen Verzögerung der Ausbreitung der Virusvariante B.1.1.7 besteht dabei ein sehr großes öffentliches Interesse, weil zu erwarten ist, dass jede gewonnene Woche wegen der dann größeren Anzahl durchgeführter Impfungen und der sich verbessernden, der Effizienz der Hygienekonzepte zuträglichen Witterungsbedingungen auch gleichbedeutend mit einer besseren Beherrschbarkeit der Pandemie ist (vgl. zum Ganzen OVG Bautzen, Beschluss vom 3. März 2021, a.a.O., Rn. 35).

    Vielmehr ist das Gegenteil zu vermuten (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 3. März 2021, a.a.O., juris Rn. 38).

    Dass unter diesen Umständen die Folgen eines zeitweiligen Einreiseverbotes für die Gruppe der Berufspendler von unangemessenem Gewicht sind, vermag das Gericht nicht zu erkennen (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 3. März 2021, a.a.O., Rn. 39).

  • EuGH, 28.02.2013 - C-544/11

    Petersen - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21
    In einem derartigen Fall muss die Anwendung einer solchen Maßnahme geeignet sein, die Verwirklichung des in Rede stehenden Zwecks zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - C-544/11 -,.

    ECLI:EU:C:2013:124 Rn. 47).

  • EuGH, 07.05.1998 - C-350/96

    Clean Car Autoservice

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21
    Auch ein Arbeitgeber, der im Mitgliedstaat seiner Niederlassung Angehörige eines anderen Mitgliedstaats als Arbeitnehmer beschäftigen will, kann sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer berufen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Mai 1998 - C-350/96).
  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 20 NE 20.2605

    Corona - BayVGH setzt Pflicht zur wöchentlichen Testung für Grenzgänger außer

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21
    Solche Empfehlungen der Unionsorgane sind nach Art. 288 Abs. 5 AEUV nicht verbindlich, sie sind aber vom Gericht bei der Auslegung von § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 FreizügG/EU, das zur Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG ergangen ist, zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der Kammer vom 23. September 2020, a.a.O., juris Rn. 28; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. November 2020 - 20 NE 20.2605 -, juris Rn. 33; OVG Bautzen, Beschluss vom 3. März 2021, a.a.O., Rn. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21
    Wird die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 3 und vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / OVG 3 M 105.17 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21
    Die damit bereits vorgegebene Finalität wird durch die gesetzliche Forderung verdeutlicht, dass die hoheitliche Maßnahme auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen "gerichtet" sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1992 - BVerwG 7 C 5/92 -, juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2020 - 2 S 18.20

    Einreisebeschränkungen für Drittstaatsangehörige aufgrund der Covid-19-Pandemie

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21
    Wird die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bereits bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzustellenden, bloß summarischen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. März 2020 - OVG 2 S 18/20 -, juris Rn. 3 und vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / OVG 3 M 105.17 -, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - 11 B 10.14

    Visumfreie Einreise zum Zwecke der Dienstleistungserbringung durch türkischen

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21
    Die Antragstellerinnen müssen sich auch nicht darauf verweisen lassen, das angenommene Rechtsverhältnis, wonach ihre Arbeitnehmer nicht an der Einreise zum Zwecke der Berufsausübung gehindert werden dürfen, gegenüber der für den Grenzschutz zuständigen Bundespolizei oder beauftragten Landespolizeikräften gerichtlich klären zu lassen (vgl. entsprechend zur Feststellungsklage auf visumfreie Einreise OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2014 - OVG 11 B 10.14 -, juris Rn. 17; Bayerischer VGH, Urteil vom 5. August 2014 - 10 BV 13.2020 -, juris Rn. 18 ff.).
  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 10 BV 13.2020

    Zum Begriff des "freien Dienstleistungsverkehrs" der Stillhalteklausel des Art.

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21
    Die Antragstellerinnen müssen sich auch nicht darauf verweisen lassen, das angenommene Rechtsverhältnis, wonach ihre Arbeitnehmer nicht an der Einreise zum Zwecke der Berufsausübung gehindert werden dürfen, gegenüber der für den Grenzschutz zuständigen Bundespolizei oder beauftragten Landespolizeikräften gerichtlich klären zu lassen (vgl. entsprechend zur Feststellungsklage auf visumfreie Einreise OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2014 - OVG 11 B 10.14 -, juris Rn. 17; Bayerischer VGH, Urteil vom 5. August 2014 - 10 BV 13.2020 -, juris Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 3 C 68.82

    Verwaltungsaktsqualität dieser Verweigerung

    Auszug aus VG Berlin, 17.03.2021 - 6 L 117.21
    Von einer solchen Regelung kann nur gesprochen werden, wenn die Maßnahme der Behörde hinsichtlich der Rechtsbeziehungen zwischen ihr und dem von der Maßnahme Betroffenen unmittelbare Rechtswirkungen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 3 C 68/82 -, juris Rn. 28).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21

    Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der

    In Zusammenschau mit Art. 35 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - GR Charta -, der bei der Auslegung zu berücksichtigen ist und vorsieht, dass bei der Festlegung und Durchführung der Politik und Maßnahmen der Union in allen Bereichen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt werden soll, wird dieses Ergebnis bekräftigt (vgl. Thym, in: Huster/Kingreen, Handbuch Infektionsschutzrecht, 2. Aufl. 2022, Kapitel 2 Rn. 25, 31), zumal epidemische Gefahren typischerweise durch generalisierte Einschränkungen bekämpft werden (vgl. Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, FreizügG/EU § 6 Rn. 56 unter Verweis auf VG Berlin, Beschluss vom 17. März 2021 - 6 L 117/21 -, Rn. 35; Thym, Expertise zu den europarechtlichen Vorgaben für Binnengrenzkontrollen und Freizügigkeitsbeschränkungen vom 7. Mai 2020, S. 7).
  • VG Koblenz, 26.04.2021 - 3 K 545/20

    Grenzschließung zu Frankreich im Frühjahr 2020 war rechtmäßig

    Die Einhaltung der für alle Gesellschaftsbereiche bei sozialen Kontakten entwickelten Hygienekonzepte erwies sich in der gelebten Wirklichkeit schon mangels Kontrollierbarkeit der tatsächlichen Einhaltung der Hygienevorschriften zur Verhinderung einer Ansteckung nicht ebenso sicher wie die gänzliche Unterbindung der Kontakte (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 17. März 2021 - 6 L 117/21 -, juris Rn. 51).
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